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Philip Maloney sagt "ja" zum neuen RTVG

20.05.2015

Philip Maloney hat gestern offiziell "ja" gesagt zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), über welches am 14. Juni in der Schweiz abgestimmt wird. Radio 3FACH schliesst sich dem Kultdetektiven an: Die RTVG-Revision bringt besonders für die Komplementärradios der Schweiz (zu welchen u.a. 3FACH gehört) eine Verbesserung.

Bereits heute erhält nicht nur die SRG Anteile am Gebührensplitting, sondern auch andere konzessionierte private Radio- und Fernsehstationen. Die Union nicht-kommerzorientierter Lokalradios (UNIKOM) ist der Verband der schweizer Komplementärradios, welchem nebst dem 3FACH 17 weitere Radios angehören (LoRa, Radio X, RaBe, Stadtfilter, Kanal K, etc.). 3FACH und die UNIKOM sprechen sich für die Umsetzung der RTVG-Revision und somit für eine Geräteunabhängige Abgabe aus, weil:

- Die Revision fördert die Medienvielfalt: Der Gebührenanteil für private Radio- & Fernsehstationen kann auf 4-6 % erhöht werden (heute liegt dieser bei 4%). Das heisst jährlich bis zu 27 Millionen mehr für die Veranstalter nebst der SRG.

- Die Revision unterstützt Aus- und Weiterbildung und den Umstieg auf DAB+: Bisher sind rund 45 Mio. Franken an Überschüssen der Gebührenanteile der lokal-regionalen Veranstalter aufgelaufen. Die RTVG-Revision regelt den Umgang damit. Die seit Jahren blockierten Gebührengelder sollen für Aus- und Weiterbildungszwecke der Mitarbeiter  und den Umstieg auf digitale Technologien eingesetzt werden. Den für konzessionierte Radios obligatorischen Umstieg auf DAB+ wäre ohne diese Gelder für Radio 3FACH, wenn überhaupt, nur schwer zu meistern.

- Die Geräteunabhängige Abgabe ist günstiger: Die Haushalte bezahlen weniger (neu CHF 400.-, anstatt CHF 462.-) , da die Kontrollen durch die Billag wegfallen und der administrative Aufwand abnimmt (Einwohnerregister). Kleine Gewerbebetriebe zahlen künftig keine Gebühren mehr.

- Befreiung von der Abgabe: Haushalte, die über kein Empfangsgerät für Radio / TV verfügen, können sich während fünf Jahren auf ein Gesuch hin von der Abgabe befreien lassen.

Das neue Gesetz tritt bei einem Ja voraussichtlich 2016 in Kraft. Der Systemwechsel selbst erfolgt nicht vor 2018/19. Bei einem Nein bleibt das alte Gebührensystem bestehen und die Haushalte bezahlen weiterhin CHF 462.- für den Radio- und Fernsehempfang, die Beiträge an die Komplementärradios bleiben wie bisher.

Auch Philip Maloney hat sich mit der Revision des RTVG auseinandergesetzt. Wie seine Sicht aussieht, kannst du dir hier anhören:

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